Ein Beitrag von Matthias Arndt, Orthopädieschuhmachermeister

Die Fertigung von orthopädischen Maßschuhen sollte zeitnah erfolgen. Doch das funktioniert leider nicht immer. Es kommt oft vor, dass die Verordnung bei der  Diagnose und der Schuhtypbeschreibung nicht ausführlich genug ausgestellt wurde.
Im Kundengespräch stellt sich heraus, dass doch das ein oder andere noch ergänzt werden muss.  Ein genau ausgestelltes Rezept ist wichtig, denn was nicht verordnet wurde, wird von der Krankenkasse nicht berücksichtigt und somit die Kosten dafür auch nicht übernommen.  Für die Einreichung des Kostenvoranschlages bei der Krankenkasse durch den Leistungserbringer gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. In Papierform auf dem Postweg bzw. bei stationären Versorgungen per Fax.
  2. Auf elektronischem Weg über eine entsprechende Plattform per Computer. An diesem Verfahren nehmen allerdings noch nicht alle Krankenkassen teil.

Die Bearbeitung des elektronischen Kostenvoranschlages erfolgt meist relativ schnell, auf dem Postweg dauert es erfahrungsgemäß etwas länger. Das hängt mit den verschiedenen Bearbeitungsstellen zusammen. Wenn z.B. der Bearbeiter der Krankenkasse keine eindeutige Entscheidung über die Notwendigkeit der Versorgung treffen kann, wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Begutachtung herangezogen. Gerade bei stationären Versorgungen kann hier schon wertvolle Zeit verloren gehen. Erst wenn die Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegt, kann der Orthopädieschuhmacher mit der Versorgung beginnen.

Die Fertigung umfasst ebenfalls zeitaufwendige Arbeitsschritte. Der Leisten muss nach der Gipsabnahme und den Maßunterlagen hergestellt, die vom Kunden ausgesuchten Schäfte sowie der gesamte Schuh müssen gefertigt werden. Dabei spielt die Mitwirkung des Kunden eine ganz wesentliche Rolle. Gerade nach dem letzten Winter konnte man als Orthopädie­schuhmacherwerkstatt feststellen, dass Kunden auf Grund des schlechten Wetters oder aus gesundheitlichen Gründen vereinbarte Termine absagten. Dadurch kann es zur Überschreitung der von den Krankenkassen vorgegebenen Abgabefrist kommen, was wiederum zusätzlichen Aufwand bedeutet, da der Orthopädieschuhmacher diese Überschreitung gegenüber der Krankenkasse schriftlich begründen muss.

Es spielen also während der Versorgung verschiedene Aspekte eine Rolle für das Zeitmanagement. Wenn allerdings die orthopädischen Schuhe bei der Auslieferung den medizinischen Anforderungen entsprechen und sie dem Kunde auch optisch gefallen, hat man als Orthopädieschuhmacher alles richtig gemacht.